Forum

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Die neue PrüfVV

Die Prüfverfahrensvereinbarung wurde zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. geschlossen, trat ursprünglich am 1. September 2014 in Kraft und gilt jedenfalls dem Wortlaut nach für Krankenhausbehandlungen mit Aufnahmedatum ab 1. Januar 2015.

Prüfungen des MDK im Auftrag der Krankenkassen, insbesondere von Abrechnungen, prägen die tägliche Praxis in Krankenhäusern. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf neue Entwicklungen aus den Bereichen Gesetzgebung und Rechtsprechung im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 275 ff. SGB V sowie der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), die Voraussetzungen und Umfang der MDK-Einzelfallprüfung sowie den Umgang mit den Prüfergebnissen regeln.

 

 

Die neue PrüfVV