Vor 2 Wochen haben wir in einem Beitrag die Auswirkungen der Regelschwäche des MDK-Reformgesetzes bezüglich der Ermittlung der Prüfquote und den finanziellen Nachteil der Krankenhäuser beschrieben. Zum 31. August 2021 erfolgte die Veröffentlichung der Statistiken zu den Prüfungen durch den MD für das 2. Quartal 2021 durch den GKV Spitzenverband.
Zur Aktualisierung der Auswirkungen aus unserem Beitrag erfolgt nunmehr eine neue Berechnung des finanziellen Schadens auf Basis der neuen Daten des 2. Quartals 2021.
Im 2. Quartal waren 231 Krankenhäuser in Deutschland knapp an einer der drei Schwellen für eine höhere oder geringere Prüfquote auf Basis des Anteils von Prüfungen mit Reduzierung der Rechnungssumme an den gesamten Rechnungen. Durch fehlerhafte Leistungsentscheide und den anderen im ursprünglichen Beitrag genannten Regelschwächen, könnten alle 231 auch in die höhere Prüfquote fallen, obwohl die eigentlichen Ergebnisse der MD-Prüfungen, gar nicht zu dieser Auswirkung führen würden.
Wenn diese 231 Krankenhäuser auf Basis ihrer jeweiligen im 2. Quartal abgerechneten Rechnungen 5% mehr Fälle geprüft bekämen, so würden 31.589 zusätzliche MD-Fallprüfungen stattfinden (in einem Quartal).
Weitere Annahmen:
- Die durchschnittliche Rechnungskorrektur beanstandeter Rechnungen beträgt 800 EUR (konservativer Ansatz).
- Die Maluszahlung beträgt 300 EUR (konservativer Ansatz)
- Die Verschiebung innerhalb der Gruppen führt für gewöhnlich zu einer Verschiebung bei der Maluszahlung (0% auf 25%, 25% auf 60%). Diese wird pauschal mit 150 EUR pro Fall angenommen (konservativer Ansatz).
Die hier sehr konservativ gemachten Schätzungen führen allein für ein Quartal zu Auswirkungen von 24,2 Mio. EUR Schaden für die Krankenhäuser.
Diese Regelungslücken müssen durch das BMG beseitigt werden, damit nicht eine einseitige Benachteiligung der Krankenhäuser stattfindet. Bisher in dieser Rechnung nicht berücksichtigt sind interne und externe Kosten für Klagen, Widersprüche, die interne Bearbeitung dieser zusätzlichen MD-Fälle, etc.
[…] in den Prüfquotenregelungen 96,8 Mio. […]
[…] haben. Als Kontrollinstanz hat mindestens der GKV SV als Verantwortlicher für die Erstellung der Prüfquotenstatistiken auch die Validität der gemeldeten Daten zu überprüfen. Er hat dabei nicht nur auf aggregierte […]