“Blutbank/Blutdepot” i.S des OPS 8-98f Aufwendige Intensivmedizinische Komplexbehandlung
B 1 KR 11/21 R Die Revision der beklagten Krankenkasse hatte keinen Erfolg. Das LSG hat die Berufung gegen das die Krankenkasse zur Zahlung verurteilende SG-Urteil zu Recht zurückgewiesen. Dem…