Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) haben sich auf eine Aktualisierung der Erläuterungen zur Kodierrichtlinie 1001s Maschinelle Beatmung verständigt.
Auszugsweise wird hierbei insbesondere auf Fragestellungen zur Druckdifferenz und zu Aufrundung der Beatmung > 8h an einem Tag auf 24 zu zählende Beatmungsstunden eingegangen.