Schlichtungsausschuss: Kodierung des Fibrinogenmangels
Zitat von RainerS am 16. August 2021, 16:56 UhrDer ICD-10-Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist zu verwenden, wenn ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren ist.
Für die Kodierung des im Antrag beim Schlichtungsausschuss beschriebenen erworbenen Fibrinogenmangels (Hypofibrinogenämie) fehlt im systematischen Verzeichnis ein des ICD-10 ein den Sachverhalt vollständig wiedergebender Kode.
Im alphabetischen Verzeichnis ist der erworbene Fibrinogenmangel, die erworbene Afibrinogenämie, die erworbene Fibrinogenopenie sowie die erworbene Hypofibrinogenämie zu finden. Das Verzeichnis verweist auf den ICD-10-Kode D65.0. Die Begriffe Afibrinogenämie, Fibrinogenopenie und Hypofibrinogenämie werden hingegen im Verzeichnis dem Kode D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien zugeordnet.
Alternativ ist im systematischen Verzeichnis noch der Kode D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren enthalten. In Kodes D68.8 sowie die D68.4 ist jedoch der spezifische Bezug zum Fibrinogenmangel nicht enthalten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der DKR D014 im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen war die Mehrheit der Mitglieder des Schlichtungsausschusses der Meinung, dass die spezifischere Kodierung mit dem Kode D65.0 gegeben ist.
Wünschenswert wäre laut dem Schlichtungsausschuss jedoch eine zukünftige Differenzierung in der ICD-10-GM, um den Sachverhalt einer erworben Afibrinogenämie und einer erworbenen Hypofibrinogenämie differenziert abbilden zu können.
Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten für die zugelassenen Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste für die Erstellung oder Prüfung von Krankenhausabrechnungen für Patientinnen und Patienten, die ab dem 01.09.2021 in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die am 21.07.2021 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind.
Der ICD-10-Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist zu verwenden, wenn ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren ist.
Für die Kodierung des im Antrag beim Schlichtungsausschuss beschriebenen erworbenen Fibrinogenmangels (Hypofibrinogenämie) fehlt im systematischen Verzeichnis ein des ICD-10 ein den Sachverhalt vollständig wiedergebender Kode.
Im alphabetischen Verzeichnis ist der erworbene Fibrinogenmangel, die erworbene Afibrinogenämie, die erworbene Fibrinogenopenie sowie die erworbene Hypofibrinogenämie zu finden. Das Verzeichnis verweist auf den ICD-10-Kode D65.0. Die Begriffe Afibrinogenämie, Fibrinogenopenie und Hypofibrinogenämie werden hingegen im Verzeichnis dem Kode D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien zugeordnet.
Alternativ ist im systematischen Verzeichnis noch der Kode D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren enthalten. In Kodes D68.8 sowie die D68.4 ist jedoch der spezifische Bezug zum Fibrinogenmangel nicht enthalten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der DKR D014 im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen war die Mehrheit der Mitglieder des Schlichtungsausschusses der Meinung, dass die spezifischere Kodierung mit dem Kode D65.0 gegeben ist.
Wünschenswert wäre laut dem Schlichtungsausschuss jedoch eine zukünftige Differenzierung in der ICD-10-GM, um den Sachverhalt einer erworben Afibrinogenämie und einer erworbenen Hypofibrinogenämie differenziert abbilden zu können.
Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten für die zugelassenen Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste für die Erstellung oder Prüfung von Krankenhausabrechnungen für Patientinnen und Patienten, die ab dem 01.09.2021 in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die am 21.07.2021 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind.