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Abrechnung von Maluszahlungen ab 1.1.2022
#1 · 4. Oktober 2021, 12:35
Magazin und Netzwerk für Kodierfachkräfte und MDA
Zitat von RainerS am 4. Oktober 2021, 12:35 UhrAb dem 1.1.2022 muss das Krankenhaus nach einem MD-Fall, der eine Rechnungskorrektur im Sinne einer Verminderung, aufweist, eine Strafzahlung durchführen.
Diese Strafzahlung ergibt sich auf Basis des MDK Reformgesetzes und der entsprechenden Anpassungen im SGB V als prozentualer Anteil der Korrektur und Berücksichtigung von entsprechenden Mindest- und Maximalbeträgen.
Nun ist es anhand der Leistungsentscheidung der Krankenkasse nicht eindeutig zu erkennen, wie hoch die wirkliche Rechnungskorrektur ist und insbesondere könnte sich aus dem im Leistungsentscheid benannten Rechnungsbetrag auch Diskrepanzen ergeben. Daher ist für mich die Frage noch offen, wie sich die Maluszahlung ergibt: Ermittelt diese die Krankenkasse und das Krankenhaus?
Ab dem 1.1.2022 muss das Krankenhaus nach einem MD-Fall, der eine Rechnungskorrektur im Sinne einer Verminderung, aufweist, eine Strafzahlung durchführen.
Diese Strafzahlung ergibt sich auf Basis des MDK Reformgesetzes und der entsprechenden Anpassungen im SGB V als prozentualer Anteil der Korrektur und Berücksichtigung von entsprechenden Mindest- und Maximalbeträgen.
Nun ist es anhand der Leistungsentscheidung der Krankenkasse nicht eindeutig zu erkennen, wie hoch die wirkliche Rechnungskorrektur ist und insbesondere könnte sich aus dem im Leistungsentscheid benannten Rechnungsbetrag auch Diskrepanzen ergeben. Daher ist für mich die Frage noch offen, wie sich die Maluszahlung ergibt: Ermittelt diese die Krankenkasse und das Krankenhaus?