Die Prüfverfahrensvereinbarung wurde zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. geschlossen, trat ursprünglich am 1. September 2014 in Kraft und gilt jedenfalls dem Wortlaut nach für Krankenhausbehandlungen mit Aufnahmedatum ab 1. Januar 2015. Prüfungen des MDK im Auftrag der Krankenkassen, insbesondere von Abrechnungen, prägen die tägliche Praxis in Krankenhäusern. Hingewiesen wird … Die neue PrüfVV weiterlesen
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