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26,3 Mio. EUR Schadensrisiko für Krankenhäuser pro Quartal aufgrund Prüfquotenregelung und der Regelschwäche

Vor 2 Wochen haben wir in einem Beitrag die Auswirkungen der Regelschwäche des MDK-Reformgesetzes bezüglich der Ermittlung der Prüfquote und den finanziellen Nachteil der Krankenhäuser beschrieben. Zum 31. August 2021 erfolgte die Veröffentlichung der Statistiken zu den Prüfungen durch den MD für das 2. Quartal 2021 durch den GKV Spitzenverband.

Zur Aktualisierung der Auswirkungen aus unserem Beitrag erfolgt nunmehr eine neue Berechnung des finanziellen Schadens auf Basis der neuen Daten des 2. Quartals 2021.

Im 2. Quartal waren 231 Krankenhäuser in Deutschland knapp an einer der drei Schwellen für eine höhere oder geringere Prüfquote auf Basis des Anteils von Prüfungen mit Reduzierung der Rechnungssumme an den gesamten Rechnungen. Durch fehlerhafte Leistungsentscheide und den anderen im ursprünglichen Beitrag genannten Regelschwächen, könnten alle 231 auch in die höhere Prüfquote fallen, obwohl die eigentlichen Ergebnisse der MD-Prüfungen, gar nicht zu dieser Auswirkung führen würden.

Wenn diese 231 Krankenhäuser auf Basis ihrer jeweiligen im 2. Quartal abgerechneten Rechnungen 5% mehr Fälle geprüft bekämen, so würden 34.670 zusätzliche MD-Fallprüfungen stattfinden (in einem Quartal).

Weitere Annahmen:

  • Die durchschnittliche Rechnungskorrektur beanstandeter Rechnungen beträgt 800 EUR (konservativer Ansatz).
  • Die Maluszahlung beträgt 300 EUR (konservativer Ansatz)
  • Die Verschiebung innerhalb der Gruppen führt für gewöhnlich zu einer Verschiebung bei der Maluszahlung (0% auf 25%, 25% auf 50%). Diese wird pauschal mit 150 EUR pro Fall angenommen (konservativer Ansatz).

Die hier sehr konservativ gemachten Schätzungen führen allein für ein Quartal zu Auswirkungen von 26,3 Mio. EUR Schaden für die Krankenhäuser.

Zur Transparenz finden Sie die Berechnung anbei als Download.